Ergänzung zur Satzung Lauffreunde Brohltal §1 3. Der Verein ist in das Vereinsregister einzutragen. §4 Beiträge Der Mitgliederbeitrag wird alljährlich dem vorgeschriebenen Mindestbeitrag des Sportbundes Rheinland angepasst. §7 Mitgliederversammlung 1. Die Einberufung erfolgt durch Veröffentlichung im amtlichen Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Brohltal. 2. Außerordentliche Mitgliederversammlung. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung findet statt, wenn diese von 3 Mitgliedern des Vorstandes oder von 10 Mitgliedern des Vereins gewünscht wird. Die Einberufung erfolgt durch Veröffentlichung im amtlichen Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Brohltal. §8 Vorstand 4. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, sein Stellvertreter und der Schriftführer. Jeder von Ihnen ist allein vertretungsberechtigt. §9 Protokollierung der Beschlüsse Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Vorstandes ist jeweils ein Protokoll anzufertigen, das vom Vorsitzenden und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist. Diese Änderungen werden in die am 22.03.85 verabschiedete Satzung eingearbeitet, und es wird eine neue Satzung erstellt.