Satzung für Lauffreunde Brohltal §1 Name, Sitz und Zweck 1. Der am 22.03.1985 in Wehr gegründete Verein führt den Namen Lauffreunde Brohltal. Er ist Mitglied des Sportbundes Rheinland im Landessportbund Rheinland-Pfalz und der zuständigen Fachverbände. Der Verein Lauffreunde Brohltal hat seinen Sitz in Wehr. 2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes ,,steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung des Sportes und der sportlichen Jugendhilfe. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. §2 Erwerb der Mitgliedschaft Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden. Die Mitgliedschaft wird erworben durch Eintragung in die Mitgliederliste und eigenhändige Unterschrift in Gegenwart eines Mitgliedes des Vorstandes §3 Beendigung der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft erlischt durch schriftliche Erklärung an den Vorsitzenden. §4 Beiträge Der Mitgliedsbeitrag pro Jahr beträgt 5,-- DM für Erwachsene, 3,-- DM für Jugendliche und 2,-- DM für Schüler. Er wird alljährlich dem vorgeschriebenen Mindestbeitrag angepaßt. §5 Stimmenrecht und Wählbarkeit 1. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder vom vollendeten 16. Lebensjahr an. Jüngere Mitglieder können an der Mitgliederversammlung teilnehmen. Als Vorstandsmitglieder sind Mitglieder vom vollendeten 18. Lebensjahr an wählbar. 2. Bei der Wahl des Jugendvertreters haben alle Mitglieder des Vereins vom 12. bis 21. Lebensjahr Stimmrecht. Als Jugendvertreter können Mitglieder vom vollendeten 16. Lebensjahr an gewählt werden. §6 Vereinsorgane Organe des Vereins sind: a) die Mitgliederversammlung b) der Vorstand §7 Mitgliederversammlung Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet in jedem Jahr statt. Die Einberufung erfolgt durch Information der Mitglieder. Die Tagesordnung der Mitgliederversammlung muss folgende Punkte enthalten: Kassenbericht und Bericht des Kassenprüfer Entlastung des Vorstandes Wahlen, soweit erforderlich Beschlussfassung über vorliegende Anträge Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Die Wahl des Vorstandes erfolgt für 5 Jahre. Bei der zweiten Wahl werden drei Mitglieder des Vorstandes bereits nach vier Jahren ,und die anderen drei Mitglieder nach 5 Jahren gewählt. Ab der dritten Wahlperiode erfolgt dann der Fünfjahresrhythmus. Satzungsänderungen können nur mit einer Mehrheit von 2/3 der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden. §8 Vorstand 1. Der Vorstand besteht aus: dem Vorsitzenden dem stellvertretenden Vorsitzenden dem Schatzmeister, dem Jugendleiter, dem Laufwart und dem Schriftführer 2. Der Vorsitzende beruft und leitet die Sitzungen des Vorstandes. Er ist beschlussfähig, wenn die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes ist der Vorstand berechtigt, ein neuen Mitglied kommesarisch bis zur nächsten Wahl zu berufen. 3. Zu den Aufgaben des Vorstandes gehören insbesondere die Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung und die Behandlung und Anregung des Mitarbeiterkreises. §9 Auflösung des Vorstandes 1. Die Auflösung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden. 2. Die Einberufung einer solchen Versammlung darf nur erfolgen, wenn es der Vorstand mit einer Mehrheit von 3/4 seiner Mitglieder beschlossen hat oder von 2/3 der stimmberechtigten Mitglieder des Vereins gefordert wurde 3. Die Versammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 50% der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Die Auflösung kann nur mit einer Mehrheit beschlossen werden. Die Abstimmung ist namentlich vorzunehmen. Sollten bei der ersten Versammlung weniger als 50% der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sein, ist eine zweite Versammlung einzuberufen, die dann mit einer Mehrheit von Dreiviertel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlussfähig ist. 4. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt sein Vermögen an den Sportbund Fachverband Rheinland, Rheinau 11, 5400 Koblenz, mit der Zweck-Bestimmung, dass dieses Vermögen ummittelbar und ausschließlich zur Förderung des Sportes verwendet werden darf. § 10 Gemeinsamer Lauftreff Hauptziel der Lauffreunde Brohltal ist es, möglichst viele Bürger der Verbandsgemeinde Brohltal zum Laufen zu bewegen. Daher ist die wichtigste Veranstaltung der gemeinsame Lauftreff, an dem möglichst alle Mitglieder regelmäßig teilnehmen sollten. Der gemeinsame Lauftreff findet am Laacher Kopf statt, und zwar in der Sommerzeit jeden Freitag Abend, in der Winterzeit jeden Samstag Nachmittag. Der Terminwechsel wird jeweils abgestimmt. Die vorstehende Satzung wurde von der Mitgliederversammlung genehmigt. Ludwig Forster Wehr,den 24.3.85. ( Ort und Datum >